25. Gründungsjubiläum der Priesterbruderschaft St. Petrus

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Reading/England, den 18. September 2013

Liebe Mitglieder der Konfraternität Sankt Petrus! 

In einem Monat werden wir bereits das 25. Gründungsjubiläum der Priesterbruderschaft Sankt Petrus begehen. Die Feierlichkeiten zu diesem Anlass werden am 18. Oktober hauptsächlich in unserer Pfarrei in Rom stattfinden. An diesem Tag werde ich gemeinsam mit unserem Generaloberen, den anderen Capellani der Konfraternität und den anwesenden Mitgliedern auch ganz besonders für alle Mitglieder der Konfraternität beten, die das Wirken unserer Gemeinschaft weltweit so großherzig begleiten. Auch wenn Sie nicht persönlich nach Rom kommen können, möchte ich Sie dennoch dazu ermuntern, sich diesem Gebetsanliegen am 18. Oktober geistlich anzuschließen.

Es war dem letzten Generalkapitel der Petrusbruderschaft ein Anliegen, den Beterinnen und Betern der Konfraternität auch einen etwas formaleren Rahmen für die Mitgliedschaft anzubieten. Aus diesem Grund werden alle Neumitglieder der Konfraternität zu einer kurzen Zeremonie eingeladen, die in den Apostolaten der Petrusbruderschaft gehalten wird. Auch wenn Sie als Mitglied der Konfraternität herzlich zu dieser Zeremonie eingeladen sind, ist die Teilnahme für jeden freiwillig. Die Feier soll in Zukunft jedes Jahr am Sonntag nach dem 18. Oktober stattfinden.

Im Verlauf der kurzen Zeremonie sprechen die anwesenden neuen Mitglieder, die während des Jahres der Konfraternität beigetreten sind, gemeinsam an der Kommunionbank das Gebet der Konfraternität, worauf sie im Anschluss einen Segen empfangen und das Zertifikat ihrer Mitgliedschaft vom Priester überreicht bekommen.

Eine genaue Erklärung entnehmen Sie bitte untenstehenden Hinweisen.

Im Gebt verbunden grüßt Sie herzlich
P. Armand de Malleray FSSP
Capellanus generalis der Konfraternität


Praktische Hinweise:

Normalerweise sollten Sie in den vergangenen zwölf Monaten eine schriftliche Urkunde erhalten haben, die Ihre Mitgliedschaft in der Konfraternität bestätigt.
Sind Sie nach dem 21. Oktober 2012 Mitglied der Konfraternität geworden, so informieren Sie bitte vor dem 10. Oktober den nächstgelegenen Priester der Petrusbruderschaft, wenn Sie an der Zeremonie für die Mitglieder teilnehmen möchten.
Bitte übergeben Sie das Original Ihrer Mitgliedsurkunde bis spätestens 20. Oktober einem Priester in jener Niederlassung der Petrusbruderschaft, in der Sie an der Zeremonie teilnehmen möchten.

Im Anschluss an die Sonntagsmesse am 20. Oktober wird Sie der Priester darum bitten
1.  zur Kommunionbank vorzutreten und sich hinzuknien und
2.  gemeinsam mit den anderen anwesenden Mitgliedern das Gebet der Konfraternität zu sprechen.
3.  Der Priester erteilt Ihnen hierauf den Segen und überreicht Ihnen wieder das Original Ihrer Mitgliedsurkunde. Danach können Sie wieder in an Ihren Platz zurückkehren.


Häufig gestellte Fragen:

1. Ich bin bereits länger als ein Jahr Mitglied der Konfraternität. Kann ich trotzdem an der Zeremonie teilnehmen?
Da die Zeremonie dieses Jahr zum ersten Mal stattfinden wird, können ausnahmsweise auch Mitglieder der Konfraternität teilnehmen, die bereits vor dem 20. Oktober 2012 aufgenommen wurden.

2. Ich bin ein neues Mitglied der Konfraternität, aber ich besuche normalerweise die Heilige Messe nicht in einem Apostolat der Petrusbruderschaft. Kann ich trotzdem am 20. Oktober in einer Niederlassung der Petrusbruderschaft an der Zeremonie teilnehmen?
Selbstverständlich gerne. Bitte informieren Sie jedoch rechtzeitig vorher den jeweiligen Priester, damit er Ihr Kommen berücksichtigen kann.

3. Ich bin Mitglied der Konfraternität, habe jedoch keine Möglichkeit, einen Gottesdienstort der Petrusbruderschaft aufzusuchen. Kann auch irgendein anderer Priester die Zeremonie für mich halten?
Natürlich können Sie das Gebet der Konfraternität auch an in jeder anderen Kirche verrichten und dort den Segen von einem Priester empfangen. Allerdings sollte die eigentliche Zeremonie am 20. Oktober in Anwesenheit eines Priesters der Petrusbruderschaft stattfinden.

4. Ich fände es schön, wenn am 20. Oktober für die Mitglieder der Konfraternität noch andere Aktivitäten stattfinden würden, z. B. eine Sakramentsandacht oder eine kleine Feier. Wäre das möglich?
Weitergehende Aktivitäten hängen von den Voraussetzungen in den einzelnen Apostolaten ab. Erkundigen Sie sich einfach bei Ihrem Priester der Petrusbruderschaft!

5. Ich bin ein Neumitglied der Konfraternität, aber ich kann wegen Krankheit, aus beruflichen Gründen oder wegen zu großer Entfernung nicht an der Zeremonie teilnehmen. Hat dies Auswirkungen auf meine Mitgliedschaft?
Die Teilnahme an der Zeremonie ist nicht verpflichtend. Auch wenn Sie am 20. Oktober nicht kommen können, bleiben Sie selbstverständlich Mitglied der Konfraternität! Sie können sich am 20. Oktober auch auf geistige Weise der Feier anschließen.

6. Ich beabsichtige, der Konfraternität beizutreten. Kann meine Aufnahme am 20. Oktober erfolgen?
Sprechen Sie mit dem für Sie zuständigen Capellanus der Konfraternität. Wenn es möglich ist, Ihnen die Mitgliedsurkunde noch rechtzeitig bis zum 20. Oktober zukommen zu lassen, sollte nach Rücksprache mit Ihrem örtlichen Priester der Bruderschaft Ihrer Aufnahme am 20. Oktober nichts entgegenstehen.

7. Ich feiere am oder kurz vor dem 20. Oktober meinen 14. Geburtstag. Kann meine Aufnahme am 20. Oktober erfolgen?
Sprechen Sie auch in diesem Fall mit dem für Sie zuständigen Capellanus der Konfraternität. Auch hier gilt: Wenn es möglich ist, Ihnen die Mitgliedsurkunde bis zum 20. Oktober zukommen zu lassen, sollte nach Rücksprache mit Ihrem örtlichen Priester der Bruderschaft Ihrer Aufnahme am 20. Oktober nichts entgegenstehen.

8. Ist irgendeine geistliche Vorbereitung auf die Zeremonie vorgesehen.?
Obgleich nicht verpflichtend, wäre es zweifelsohne angemessen, vor der Zeremonie zu beichten und die Heilige Kommunion zu empfangen.

9. Werden für die Teilnahme an der Zeremonie irgendwelche Ablässe verliehen?
Ja, alle Mitglieder der Konfraternität, die an der Zeremonie am 20. Oktober teilnehmen, können einen Teilablass gewinnen. Sollte der 20. Oktober auch der Jahrestag Ihrer Aufnahme in die Konfraternität sein, so können Sie an diesem Tag auch einen vollkommenen Ablass unter den üblichen Bedingungen gewinnen.